Ergänzung der Begründung der Denkmaleintragung

Im Mai 2026 erfolgte die Fortschreibung der Denkmaleintragung zur Villa Buth. In der Denkmaleintragung aus den 1990er Jahren galt bisher nur die bauhistorische Bedeutung des Gebäudes als Begründung, das Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Inzwischen wird nun auch der Funktion des Gebäudes während der Zeit des NS-Regimes Rechnung getragen. Die Villa Buth wurde in den Jahren 1941 und 1942 als Zwangsunterkunft für Jüdinnen und Juden benutzt.

Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz berichtete über die Änderungen im Denkmaleintrag und erneuert ihren Appell an die Oberste Denkmalbehörde, für den Erhalt der Villa Buth zu entscheiden.


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