Zeitstrahl

Die Parkanlage 1941: Trennung von Kopf und Körper

Störung der ursprünglichen Ordnung für die Einrichtung des Zwangsraums?

Interaktive Karte

Heute befindet sich auf dem kanalisierten Mühlenteich eine Mauer. Der Villengarten wurde in zwei geteilt!

Die Mauer lässt die Brücke obsolet erscheinen: Wozu die Mühe? Erst kanalisiert man den Mühlenteich über die gesamte Gartenbreite und dann trennt man den Garten an der Stelle des Mühlenteis mittels einer Mauer wieder auf?

Es ist, als wäre der Kopf vom Körper getrennt worden: Der Überleitung von Villa, über Villengarten zur Parkanlage (siehe die historische Ordnung der Parkanlage) wurde ein jähes Ende an der Stelle des Mühlenteichs bereitet. Der „Parkkörper“ liegt nun getrennt von seinem „Kopf“, der Villa, auf dem Hügel von Kirchberg.

Bei genauerer Betrachtung der trennenden Mauer können wir viel ablesen, das Bauwerk selbst dient als Quelle.

Die trennende Mauer im Fokus

Nach der genauen Betrachtung der Umfassungsmauer im Kapitel Die Mauer erzählt lässt sich die Ziegelmauer im Villengarten dem zweiten Bauabschnitt zuordnen, da sie die gleichen Eigenschaften wie das parallel verlaufende Stück Mauer von Bauabschnitt 2 an der Wymarstraße aufweist. Die Mauern sind aus dem gleichen Ziegel erbaut und schließen beide nach oben hin mit einer Rollschicht ab.

Die trennende Mauer im Villengarten wurde demnach vermutlich für die Einrichtung des Zwangsraums für Jüdinnen und Juden errichtet und übersetzte die Regel, dass die Insassinnen und Insassen die Parkanlage nicht betreten durften klar und deutlich räumlich.  Sie wurde, so wie Bauabschnitt 2 an der Wymarstraße, ca. 1941 errichtet (siehe auch Eingrenzen der Bauzeiten – Die Mauer erzählt). Den Insassinnen und Insassen wurde außerdem der Zutritt zu den Obst- und Gemüsegärten verwehrt, sie durften auch deren Ertrag nicht essen. Dies scheint besonders krude, da so viel Land und dementsprechend Ertrag vorhanden gewesen sein muss.  [2]

Der Hauptteil der Mauer, die den Villengarten in zwei teilt, ist also Bauabschnitt 2 zuzuordnen. Bauabschnitt 1 rahmte ursprünglich den unterirdisch fließenden Mühlenteich. Das Foto zeigt, dass sie erst später an die niedrige Brüstung von Bauabschnitt 1 (links) angeschlossen wurde. Der unsachgemäß gemauerte Anschluss mit rechts von ihm deutlich verlaufendem Riss verrät die spätere Bauzeit.

Weitere Bauspuren lassen uns Vermutungen über die Baugeschichte dieses symbolträchtigen und vergleichsweise kurzen Stück Mauers anstellen. So sind zugemauerte Zugänge an zwei Stellen und, mit dem gleichen Ziegel, eine vermutlich später ergänzte Toreinfahrt zu erkennen. Lesen Sie mehr dazu im Kapitel Parkanlage in den 50er und 60er Jahren.

Die Trennung des Villengartens bedeutete das Ende der ursprünglichen historischen Ordnung. Vor allem aber bedeutete sie eine deutliche räumliche Grenze für die Jüdinnen und Juden, die zwangsweise in der Villa unterkommen mussten. Neben einem stark eingeschränkten Bewegungsradius, durften sie die Parkanlage nicht betreten [2]. Diese Regel fand mit dem Bau der Mauer eine deutliche räumliche Übersetzung.

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[1]    Hansa Luftbild AG, historisches Ortophoto 1956. Zugriff am: 5. Januar 2026. [Online]. Verfügbar unter: https://​www.tim-online.nrw.de​/​tim-​online2/​

[2]    E. Römgens und T. Ohrndorf, „Alltag und Überwachung der Juden in der Villa Buth von März 1941 bis Juli 1942,“ in Villa Buth: Zwischenstation zum Holocaust (Veröffentlichungen des Jülicher Geschichtsvereins 1923 e.V. 22), T. Ohrndorf und I. Gedig, Hg., 2. Aufl. Ammianus Verlag, 2024.